Geschenke vom Staat sind in Deutschland prinzipiell eine Rarität, aber de facto ist das Baukindergeld, welches seit dem 18. September des vergangenen Jahres offiziell beantragt werden kann, nichts Anderes. 

Es handelt sich dabei insgesamt um ein ausgeklügeltes, staatliches Programm zur Förderung des Baus oder Kaufs einer Immobilie für Familien mit Kindern. Eingeführt wurde das Baukindergeld mit der Intention, die Eigenheimquote in Deutschland nachhaltig zu verbessern.


Baukindergeld verschafft Familien einen Zuschuss von ca. 12.000 Euro

Sich den Traum von den eigenen vier Wänden mit einem Haus oder einer Wohnung in naher Zukunft erfüllen ist unmöglich? Falsch, denn genau genommen war dies noch nie mit so geringen finanziellen Hürden verbunden, wie das aktuell der Fall ist. Die Zinsen für Kredite sind niedrig und das Bauen wird inzwischen sogar staatlich gefördert. Neu ist seit September des letzten Jahres außerdem die Einführung des Baukindergeldes. Baukindergeld beantragen können Familien oder Alleinerziehende, die erstmals im Förderzeitraum eine Immobilie kaufen oder bauen und bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt:

  • Insgesamt wird das eigene Zuhause vom Staat mit mindestens 12.000 Euro pro Kind bezuschusst
  • Die Zahlung entfällt dabei auf zehn Jahre gezahlte, jährliche Raten in Höhe von 1200 Euro
  • In Bayern beträgt die Summe sogar insgesamt 15.000 Euro, also 1500 Euro pro Kind jährlich aufgrund der höheren Immobilienpreise

Bereits Mitte Oktober des vergangenen Jahres hatten sich rund 21.000 Familien das staatliche Geschenk gesichert. Möglich war und ist dies für neu gebaute oder gekaufte Immobilien zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember des Jahres 2020.


So sehen die Voraussetzungen für die Beantragung von Baukindergeld aus

Hinsichtlich der Zielgruppe, die Baukindergeld beantragen kann, müssen einige essenzielle Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt sein:

  1. In dem jeweiligen Haushalt muss mindestens ein minderjähriges Kind leben, für das Kindergeld bezogen wird
  2. Das Haushaltseinkommen von Familien oder Alleinerziehenden eines Kindes darf pro Jahr die Marke von 90.000 Euro nicht überschreiten (für jedes weitere Kind steigt die Grenze um 15.000 Euro an)
  3. Es handelt sich um die einzige Immobilie und der Kaufpreis übersteigt sämtliche Fördersummen

Baukindergeld wurde ins Leben gerufen, um Familien mit geringeren oder mittleren Einkommen beim Kauf oder Bau einer Wohnung oder eines Hauses finanziell zu unterstützen. Der Immobilie an sich sind dabei keine Grenzen hinsichtlich Größe, Standort oder Lage gesetzt. Zudem erhöht sich der Zuschuss simultan zu den Einkommensgrenzen bei zwei Kindern schon auf 2400 Euro jährlich und bei drei auf 3600 Euro per annum.


Beantragung des Baukindergeldes erfolgt über das KfW-Zuschussportal

Wichtig zu wissen für alle, die Baukindergeld bewilligt bekommen wollen, sind die Formalitäten des Antrags. Baukindergeld wird ausschließlich online beantragt und zwar auf den Seiten des KfW-Zuschussportals. Relevant ist außerdem, dass der Antrag nicht vor dem Einzug in die eigenen vier Wände gestellt werden kann, sondern erst danach – beachtenswert in diesem Zusammenhang ist die Dreimonatsfrist nach Einzug. Die Beantragung an sich ist in mehrere Schritte gegliedert:

  1. Registrierung auf dem genannten Portal
  2. Ausfüllung des Antrags mit Name, Adresse, Anzahl der Kinder usw.
  3. Akzeptanz der AGB und Datenschutzhinweise
  4. Absendung des Antrags und anschließende Legitimation mittels Video-Ident-Verfahren oder Postident-Verfahren

Nicht zu verwechseln ist Baukindergeld mit einem Kredit, denn es muss nicht zurückgezahlt werden. Selbst, wenn die Immobilie vor Ablauf der Frist von zehn Jahren verkauft oder anderweitig fremdgenutzt werden sollte, können die bis dahin ausbezahlten Beträge behalten werden – parallel endet dann jedoch die Förderung.